Was steht im Vereinsregister?

25.08.2021


Das Vereinsregister (VR) wird in Deutschland nach der Vereinsregisterverordnung (VRV) bei den Amtsgerichten geführt. Im Vereinsregister befinden sich alle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gebildeten Vereine (Vereinsrecht), die eine Eintragung beantragt haben. Vereine, die jedoch bereits vor dem Inkrafttreten des BGB (= bürgerliches Gesetzbuch) bestanden haben, werden hier nicht mit aufgenommen. Für alle aufgenommenen Vereine ist das örtliche Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. In dem Vereinsregister werden Neueintragungen vermerkt, welche auch später im Amtsblatt veröffentlicht werden. Zudem werden auch sämtliche Änderungen und Löschungen hier festgehalten. Dieses Register kann nach den Vorschriften von §55a BGB elektronisch geführt werden. Die meisten eingetragenen Vereine nehmen nach ihrer Aufnahme die Abkürzung e. V. in ihren Namen auf. Die Registereinsicht in das Vereinsregister steht ebenfalls für alle Menschen offen. Hier darf nicht verwechselt werden, dass es sich wieder um ein eigenständiges Register handelt und nicht dasselbe wie das Handelsregister ist.