14.10.2021
Jedes Gewerbe, das einen Geschäftsbetrieb nach kaufmännischer Weise betreibt, ist zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Im Zweifel ob es sich um ein kaufmännisch und somit Registrierungspflichtiges Unternehmen handelt oder nicht, muss nachgewiesen bzw. bewiesen werden, dass der Betrieb keine kaufmännische Weise aufweist. Bei kleinen Einzelunternehmen ist eine Eintragung in das Handelsregister möglich, dennoch nicht verpflichtend.